Stressmedizin
in Kassel

Dauerbelastung sichtbar machen und einordnen, was der Körper daraus macht.

Was ist Stressmedizin?

Belastung, Erholung und was dazwischen aus dem Takt gerät

Stressmedizin beschäftigt sich damit, wie der Körper auf anhaltende Belastung reagiert und warum Erholung manchmal nicht mehr greift. Es geht nicht darum, Stress abzuschaffen, sondern um die Frage, ob Anspannung und Erholung noch im Verhältnis stehen.

Wobei das unterstützen kann: bei anhaltender Erschöpfung, Ein- und Durchschlafstörungen, innerer Unruhe, Konzentrations- und Gedächtnisproblemen oder dem Gefühl, trotz Schlaf nicht erholt aufzuwachen.

Wie funktioniert die Einordnung?

Am Anfang steht ein ausführliches Gespräch: Wann hat es begonnen, was hat sich verändert, wie sehen Schlaf, Arbeitstag und Erholungsphasen aus. Vieles zeigt sich hier bereits deutlicher als in jedem Messwert.

Ergänzend kommen Laborwerte infrage, um andere Ursachen für Erschöpfung auszuschließen, etwa Schilddrüse, Eisenhaushalt oder Mikronährstoffversorgung. Erschöpfung hat viele mögliche Gründe, und nicht jeder davon heißt Stress.

Abstraktes Linienmotiv in den Farben der Praxis

Herzratenvariabilität messen

Was sich an Anspannung und Erholung messen lässt

Wie gut Ihr vegetatives Nervensystem zwischen Anspannung und Erholung wechseln kann, zeigt sich an der Herzratenvariabilität: den kleinen Unterschieden im Abstand zwischen zwei Herzschlägen.

Dafür kommt in meiner Sprechstunde das HBA-System zum Einsatz: eine Kurzzeitmessung über wenige Minuten im Sitzen mit einem Brustgurt. Ausgewertet werden unter anderem SDNN, RMSSD und die Herzfrequenz; das Ergebnis erhalten Sie als schriftlichen Bericht.

Die Messung beschreibt einen Zustand. Sie ist keine Diagnose und kein Urteil darüber, wie belastet Sie sich fühlen. Was daraus folgt, besprechen wir gemeinsam; eine Wiederholungsmessung zeigt, ob sich etwas bewegt hat.

Wer ich bin, wie ich arbeite und welche Qualifikationen dahinterstehen, steht unter Über mich.

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie wissen möchten, ob das zu Ihnen passt: Schreiben Sie mir oder rufen Sie an. Alles Weitere besprechen wir im Erstgespräch.

Diese Leistung ist Teil meiner Privatsprechstunde und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet; sie gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Laborleistungen werden nach § 4 GOÄ gesondert und direkt vom jeweiligen Labor berechnet. Vor dem ersten Termin erhalten Sie einen Behandlungsvertrag und eine Honorarvereinbarung mit allen Einzelheiten. Privat Versicherte können die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen; in welchem Umfang erstattet wird, lässt sich vorab nicht zusagen.

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