Fragen zur
Privatsprechstunde

Termin, Abrechnung und Formalitäten, was Patientinnen und Patienten vor dem ersten Besuch am häufigsten wissen möchten.

Häufige Fragen

Wie vereinbare ich einen Termin?

Termine gibt es nach Vereinbarung. Am einfachsten rufen Sie an unter 0561 401518 oder schreiben an info@praxis-rhoenplatz.de. Für eine erste Anfrage genügen Name, Erreichbarkeit und ein Stichwort, worum es geht. Alles Weitere besprechen wir persönlich.

Nach welchem Gebührensatz rechnen Sie ab?

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung. In der Regel werden die ärztlichen Leistungen mit dem 2,3-fachen Satz abgerechnet; unter bestimmten Voraussetzungen kann der Satz bis zum 3,5-fachen erhöht werden. Für Leistungen, die die GOÄ nicht oder nur unzureichend erfasst, werden Analogziffern verwendet.

Wer stellt die Laborkosten in Rechnung?

Leistungen Dritter, dazu gehören die Laboruntersuchungen, werden nach § 4 GOÄ gesondert abgerechnet. Diese Kosten kommen direkt vom jeweiligen Anbieter und laufen nicht über meine Rechnung.

Werden auch Leistungen berechnet, bei denen ich nicht dabei bin?

Ja. Die Sichtung der Befunde und die Planung Ihrer Therapie dauern in der Regel 30 bis 60 Minuten und finden ohne Ihre Anwesenheit statt; diese ärztliche Arbeit wird abgerechnet. Das gilt ebenso für Telefonate und E-Mails, für die ich in Ihre Patientenakte sehen muss.

Weiß ich vorher, welche Kosten auf mich zukommen?

Bitte lesen Sie vorab die Patienteninformation und Einverständniserklärung. Für detaillierte Informationen zu den Kosten kontaktieren Sie uns gerne. Wir senden Ihnen die entsprechenden Unterlagen per E-Mail zu.

Ich bin gesetzlich versichert: Kann ich die Sprechstunde nutzen?

Ja. Die Privat- und Selbstzahlersprechstunde steht Ihnen offen. Die Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie tragen die Kosten in voller Höhe selbst, eine Erstattung durch die Kasse ist dafür nicht vorgesehen. Darüber informiere ich Sie vor der Behandlung schriftlich.

Was geschieht mit Befunden, die ich schon habe?

Vorhandene Vorbefunde werden berücksichtigt. Eine erneute eigene Befunderhebung kann trotzdem nötig sein, damit die Beurteilung zur Arbeitsweise der Praxis passt. Das Ziel dabei ist, doppelte Diagnostik möglichst zu vermeiden.

Was kann ich von einer Behandlung erwarten?

Heilversprechen gibt es hier nicht. Wie viel eine Behandlung bewirkt, hängt wesentlich von Ihrer aktiven Mitarbeit ab, vor allem davon, ob die besprochenen Lebensstilmaßnahmen im Alltag umgesetzt werden. Ein ganzheitlicher Ansatz kann außerdem bedeuten, dass zunächst ein anderer gesundheitlicher Schwerpunkt im Vordergrund steht als der, mit dem Sie gekommen sind.

Wie ein Erstgespräch abläuft, was Sie mitbringen und wie es nach dem Folgetermin weitergeht, steht auf der Seite Ihr erster Termin.

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie wissen möchten, ob das zu Ihnen passt: Schreiben Sie mir oder rufen Sie an. Alles Weitere besprechen wir im Erstgespräch.

Diese Leistung ist Teil meiner Privatsprechstunde und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet; sie gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Laborleistungen werden nach § 4 GOÄ gesondert und direkt vom jeweiligen Labor berechnet. Vor dem ersten Termin erhalten Sie einen Behandlungsvertrag und eine Honorarvereinbarung mit allen Einzelheiten. Privat Versicherte können die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen; in welchem Umfang erstattet wird, lässt sich vorab nicht zusagen.

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